Gemeinsamer Appell: Kinderrechte ins Grundgesetz

25.03.2021

Kinder spielen in der Natur.

Foto: Oliver Vaccaro | Tafel-Akademie gGmbH

Als eine von über 100 Organisationen unterstützt Tafel Deutschland den Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, den das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) initiiert hat.

Der Appell kritisiert den von der  Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Eine Grundgesetzänderung muss den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht werden. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen.

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Den gesamten Aufruf können Sie als PDF herunterladen.

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