Teilzeit für Freiwilligendienste

15.05.2019

© Nikolaus Urban | Tafel Deutschland e. V.

Am 11. Mai ist das „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ in Kraft getreten.

Es ermöglicht Freiwilligen unter 27 Jahren, einen Freiwilligendienst in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich zu leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Freiwillige ein Kind oder einen Angehörigen betreuen, durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die regelmäßige Einsatzzeit nicht absolvieren können oder an Bildungs- und Qualifizierungsangeboten teilnehmen.

Die Tafel Deutschland begrüßt das neue Gesetz zur Teilzeit. Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, nimmt die Lebenswirklichkeit der jungen Freiwilligen stärker in den Blick. Die Einführung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um Barrieren abzubauen und Interessierten mit unterschiedlichen Bedürfnissen den Zugang zu einem Freiwilligendienst zu ermöglichen. Das zivilgesellschaftliche Engagement wird dadurch gestärkt.

Viele junge Menschen sehen in einem Freiwilligendienst die Chance, sich nach der Schule beruflich zu orientieren. Sie können praktische Erfahrungen sammeln, Einblicke in neue Bereiche gewinnen und dabei Gutes tun. Seit 2011 haben sich bei den Tafeln mehr als 4.000 Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst engagiert. Mit ihrem Einsatz retten sie Lebensmittel und geben sie an bedürftige Menschen weiter.

 

Zurück