#kigg19: Ein gerechtes Aufwachsen für jedes Kind
22.05.2019
Im Vorfeld des 70. Jahrestags des Grundgesetztes am 23. Mai 2019 fordert die Tafel Deutschland gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Bislang fehlt im Grundgesetz der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.
Die Chancen zur Umsetzung der Forderung stehen gut: Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Sie möchten sich beteiligen und der Forderung mit Ihrer Stimme mehr Nachdruck verleihen? So einfach geht’s:
- Vervollständigen Sie den Satz „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit...“
- Posten, twittern, instagrammen oder bloggen Sie diesen kompletten Satz und ergänzen #kigg19 / #KinderrechteInsGrundgesetz
- Fertig!
Weitere Informationen zur Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ finden Sie auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks.