Deutschland braucht kein Wegwerfgesetz

18.02.2016

In Frankreich wurde vor kurzem ein Wegwerfverbot für unverkaufte Lebensmittel verabschiedet. Künftig darf der dortige Großhandel unverkaufte Nahrungsmittel nicht mehr wegwerfen oder sie für den Konsum ungeeignet machen. „Die Situation in Deutschland ist eine vollkommen andere und nicht vergleichbar mit der in Frankreich“, erklärte der Vorsitzende des Bundesverbandes Jochen Brühl. „Die Tafeln arbeiten seit über 20 Jahren eng mit allen großen Supermärkten und Discountern zusammen. Was Frankreich nun per Gesetz zu verordnen versucht, ist in Deutschland längst gang und gäbe: Tafeln sammeln überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel ein und geben diese an Bedürftige weiter. Dieses Prinzip basiert auf freiwilliger Zusammenarbeit und hat sich absolut bewährt“, sagte Brühl.
 
Studien belegen, dass über 60 % der Lebensmittelabfälle in den Privathaushalten anfallen. Nur etwa 5 % der Abfälle stammen heute noch aus dem Handel. Brühl weiter: „Einzig den Handel in die Pflicht zu nehmen, wäre Augenwischerei. Die Studienergebnisse belegen, dass die meisten Lebensmittel von Privatpersonen weggeworfen werden. Hier gilt es anzusetzen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass Frankreich die Einführung eines Schulfachs Ernährungsbildung fordert. Denn nur wer weiß, wie energieaufwendig Lebensmittel hergestellt werden, wer gelernt hat, wie Essen zubereitet wird, wer über die Haltbarkeit von Lebensmitteln unterrichtet wurde, der wird bewusst den Teller wählen, statt unachtsam die Tonne.“

 

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Pressekontakt:
Stefanie Bresgott
Tel.: 030/ 200 597 6 – 15
E-Mail: bresgott(at)tafel(dot)de

 

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