Sachspenden an die Tafeln: verschenkt oder versteuert?

17.07.2012

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

In den vergangenen Tagen hat sich der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. bei den zuständigen Bundesministerien und den Ländern dafür eingesetzt, dass Waren, die an die Tafeln abgegeben werden, ohne Ausnahme von der Umsatzsteuer befreit werden. Offenbar mit Erfolg: Laut der Süddeutschen Zeitung und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks will das Bundesfinanzministerium künftig auf die Erhebung von Steuern auf Warenspenden an die Tafeln verzichten. Eine schriftliche Bestätigung liegt dem Bundesverband allerdings (noch) nicht vor.

Aufgrund der unklaren Steuererhebungspraxis hatten einige Bäckereien in den letzten Wochen die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln (vorübergehend) eingestellt, da sie laut aktueller Gesetzeslage ggf. Umsatzsteuer auf die Spende der für sie unverkäuflichen Ware zahlen müssten. "Dafür besteht unserer Ansicht nach kein Grund", sagt Gerd Häuser, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. Die Finanzämter gingen in der Regel davon aus, dass an die Tafeln abgegebene Waren für den Unternehmer aus wirtschaftlicher Sicht wertlos sind – und somit auch keine Steuern anfallen. 

"Wir bitten daher alle Spenderinnen und Spender, ihre überschüssige Ware weiter an die Tafeln abzugeben. Die Waren – im Falle der Bäcker die Backwaren vom Morgen – haben für die Unternehmer zwar keinen Verkaufswert mehr, dennoch sind sie voll verzehrfähig und genießbar und stellen für die Nutzer der Tafeln eine wertvolle Hilfe dar."

Um den zum Teil langjährigen Spenderinnen und Spendern die Unsicherheit zu nehmen, plädiert der Bundesverband nun für eine ausnahmslose Umsatzsteuerbefreiung oder zumindest eine unmissverständliche Erklärung zur Besteuerung von Sachspenden an gemeinützige Organisationen. "Die über 50.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Tafeln verrichten eine Arbeit, von der alle Beteiligten profitieren. Das können sie jedoch nur, wenn sie ausreichend Spenden erhalten", erklärt Häuser. "Wenn Unternehmer auf die Abgabe für sie unverkäuflicher Waren Steuern zahlen müssen, auf deren Entsorgung jedoch nicht, wird sich jeder Spender aus wirtschaftlichen Gründen die Abgabe zweimal überlegen. Diese Hürde sollte nicht bestehen bleiben."

Spenderinnen und Spender können sich für weitere Informationen zum Thema gerne an die Tafeln in ihrer Nähe, die zuständigen Ländervertreter oder den Bundesverband Deutsche Tafel wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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