„Soziales Nullsummenspiel“?: Kommentar zum Spiegel-Artikel vom 25. Januar

29.01.2010

Tafel-Helferinnen in Berlin bereiten gespendete Lebensmittel für die Ausgabe vor. Foto: Wolfgang Borrs

Der „Spiegel“ schreibt in der Ausgabe vom 25. Januar, dass Hartz IV-Empfänger Zugang zu einem wachsenden Wohlfahrtssystem haben. Das Magazin behauptet in diesem Zusammenhang, dass wer über eine der Tafeln Lebensmittelspenden erhält, pro Monat etwa 100 Euro einsparen könne. Mit dieser und anderen sozialen Hilfen wird begründet, warum die Hartz-IV- Regelsätze für Kinder nicht erhöht werden könnten.

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. widerspricht dieser Darstellung. Gerd Häuser, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes:

„Die HartzIV-Regelsätze sind viel zu niedrig bemessen, darüber sind wir uns mit allen Wohlfahrtverbänden seit Jahren einig. Dass Empfänger staatlicher Transferleistungen durch den Gang zu ihrer örtlichen Tafel etwa ‚Einsparen’, gar sparen, könnten, davon kann keine Rede sein“. Die Lebensmittelspenden der Tafeln mit einem festen Euro-Betrag von 100 Euro zu beziffern, sei ohnehin Unsinn. Das entspricht nicht dem Alltag der mehr als 860 Tafeln in Deutschland.

Die Menge der gespendeten Lebensmittel, die die zumeist ehrenamtlichen Tafel-Helfer an Bedürftige weiterreichen, variiert sehr stark von Stadt zu Stadt und Woche zu Woche. Die Tafeln können nur das verteilen, was sie selbst von Herstellern und Händlern gespendet bekommen. Eine Garantie, bestimmte Produkte (oder eine bestimmte Menge) zu bekommen, kann es nicht geben.

„Die Tafeln können nur eine zusätzliche Unterstützung leisten, um den Betroffenen kleine aber wichtige finanzielle Spielräume für eine bessere soziale Teilhabe zu ermöglichen. Eine Grundversorgung können und wollen sie nicht übernehmen. Diese zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates“, so Gerd Häuser.

Es sei daher zynisch vom Autor des Spiegel-Artikels angesichts mangelnder staatlicher Fürsorge für Millionen Empfänger von AlgII, Sozialgeld und Grundsicherung (darunter etwa zwei Millionen Kinder) auf die gemeinnützigen Angebote von nicht-staatlichen Hilfsorganisationen wie die der Tafeln zu verweisen. „Diese existieren nur, weil Ehrenamtliche ihre Zeit und Spender Geld- und Sachmittel zur Verfügung stellen. Anders als bei staatlichen Leistungen gibt es auf diese freiwilligen Hilfsangebote aber keinen Rechtsanspruch. Auf den aber kommt es an und deshalb fordern wir seit Langem Regelsätze, die eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen - auch und gerade für Kinder.“ sagt Gerd Häuser.

Näheres zu den Positionen des Bundesverbandes lesen Sie in unseren Pressemitteilungen sowie in unserem Magazin  “Feedback“.

 

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