Kinder brauchen mehr zum Leben – Erwachsene auch

09.02.2010

Von den über eine Million Menschen, die von den Tafeln mit Lebensmittelspenden unterstützt werden, zählen etwa 300.000 Kinder und Jugendliche. Mit speziellen Angeboten für Heranwachsende, wie z.B. Kochkurse und Pausenbrotinitiativen, versuchen die Ehrenamtlichen der Tafeln (meist in Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen), armutsbedinger Fehl- und Mangelernährung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien entgegen zu wirken. Foto: Dortmunder Tafel e.V.

Bundesverband Deutsche Tafel e.V. begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen für Kinder und Erwachsene

Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. begrüßt das Urteil, das die Verfassungsrichter heute in Karlsruhe getroffen haben. Demnach sind insbesondere die pauschalierten Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern grundgesetzwidrig, da sie ohne eine entsprechende Berechnungsgrundlage festgelegt wurden. Auch die Regelsätze für Erwachsene genügen nach Ansicht der Richter nicht dem Grundrecht auf ein menschen-würdiges Existenzminimum.

„Das Urteil war überfällig. Endlich muss auch die Politik zur Kenntnis nehmen, was die Familien von etwa zwei Millionen Kindern und Jugendlichen jeden Tag aufgrund willkürlich festgelegter Sozialleistungen erleben müssen: Dass die Regelsätze für Heranwachsende weit an der Realität vorbei gehen und Kinder in ihrem Alltag massiv ausgrenzen“, so Gerd Häuser, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V.

Es sei kein Geheimnis, dass Heranwachsende einen anderen Bedarf haben als Erwachsene: Allein eine altersgerechte Ernährung, Kleidung und Schulmaterialien schlagen bei Kindern und Jugendlichen ganz anders zu Buche als bei Erwachsenen. Dem müsse so schnell wie möglich Rechnung getragen werden. „Wir fordern die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich reelle Bedarfssätze für Kinder und Jugendliche zu beschließen“, so Gerd Häuser. Er verweist zugleich auf entsprechende Berechnungen, die der Paritätische Wohlfahrtverband dazu bereits 2008 vorgelegt hat.

„Es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche durch die prekäre Lage ihrer Familien sowohl bei der gesellschaftlichen Teilhabe als auch in ihren sozialen Aufstiegschancen der-art stark eingeschränkt werden“, kommentierte Gerd Häuser die Auswirkungen von Hartz IV.

Eine Erhöhung der Kindersätze allein reicht aus Sicht des Bundesverbandes allerdings nicht aus, um Armut wirksam zu bekämpfen: „Es sind grundsätzliche Reformen der Sozialgesetze notwendig. Wir sind froh, dass das Verfassungsgericht dies auch so sieht und transparente und sachgerechte Neuberechnungen auch für Erwachsene verlangt“, so Gerd Häuser. Der Vorstandsvorsitzende forderte erneut eine konkrete Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Armut in Deutschland. Neben der Erhöhung der Regelsätze komme es mittelfristig darauf an in Maßnahmen zu investieren, die Armut von vornherein verhindern helfen. Dazu zählten der Ausbau von Kita-Plätzen und Ganztagsschulen mit kostenloser Mittagsverpflegung für alle Kinder ebenso wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, von der die Menschen leben könnten. 

 

Zurück