Stellungnahme des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. zu den Vorwürfen gegen die Leipziger Tafel

06.03.2010

Vorwürfe gegen den Vorstand der Leipziger Tafel e.V. haben sich als haltlos erwiesen

Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins Leipziger Tafel e.V. stellt der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. fest:


1. Die Rechnungslegung des Vereins Leipziger Tafel e.V. für die Jahre 2006, 2007 und 2008 wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geprüft. Der Leipziger Tafel wird darin attestiert, dass die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben vollständig und richtig erfolgt. Auch die Ertragslage wird durch die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung und die Finanzberichte 2006, 2007 und 2008 richtig dargestellt.


2. Der Verein ist nicht zur Buchführung verpflichtet, sondern zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Diese war Gegenstand der Wirtschaftsprüfung.


3. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

4. Der Verein Leipziger Tafel e.V. wird beim Finanzamt Leipzig geführt. Dort wurde und wird die Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit regelmäßig geprüft. Diese ist u.a. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutsche Tafel e.V. Dem Bundesverband liegen lückenlos die Freistellungsbescheide des Finanzamtes Leipzig vor. Der aktuelle Bescheid des Finanzamtes Leipzig mit Datum vom 15.2.2010 ist bis zum 15.2. 2015 gültig. Gemäß der Prüfungen sowohl des Wirtschaftsprüfers als auch des Finanzamtes Leipzig gibt es demzufolge keine Beanstandungen in Bezug auf die Rechnungslegung des Vereins Leipziger Tafel e.V. Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit waren und sind ebenfalls anstandslos gegeben. Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. hat keinen Grund diese amtlichen Prüfbescheide anzuzweifeln. Damit sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft der Leipziger Tafel im Bundesverband Deutsche Tafel e.V. nach wie vor gegeben.


5. Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilte mit Verfügung vom 28.02.2010 mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der Leipziger Tafel, Herrn Dr. Werner Wehmer, einleiten wird.


6. Es ist Sache der Mitglieder des Leipziger Tafel e.V. sich über weitere Fragen die Vereinsführung betreffend intern zu verständigen. Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. bedauert, dass haltlose Anschuldigungen den Ruf der Leipziger Tafel und der Tafel-Bewegung beschädigt haben. Im Interesse der von Armut betroffenen und Hilfe suchenden Menschen fordert er alle Akteure auf, sich der eigentlichen Tafel-Arbeit zugunsten der Bedürftigen zuzuwenden. Diese sei dringender denn je.

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