Regelsätze auch nach der Anhebung zum 1. Juli nicht ausreichend

25.06.2009

Bundesverband Deutsche Tafel e.V. schließt sich Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nach konzertiertem Vorgehen gegen Kinderarmut an


Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Juli für HartzIV-Empfänger und deren Kinder. „Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, er reicht nur bei weitem nicht aus“, so Gerd Häuser, Vorstandsvorsitzender des Verbandes.


„Acht Euro pro Monat mehr für einen Alleinstehenden und sechs Euro mehr für einen 16-Jährigen, das ist lächerlich wenig“, monierte er. „Damit bekämpft man bestimmt nicht die erschreckend hohe Kinder- und Familienarmut“, sagte Gerd Häuser.


Er schloss sich der Forderung des Paritätischen Gesamtverbandes vom Montag an, den Kinderregelsatz sofort neu zu berechnen und die HartzIV-Sätze je nach Altersstufe um bis zu 36 Prozent anzuheben. „Wir können es uns nicht leisten bis 2011 mit der Neubemessung zu warten. Bis dahin haben wohlmöglich ein paar hunderttausend Kinder und Jugendliche mehr den Anschluss verpasst. Wie sollen die Familien denn die für die Bildungschancen ihrer Kinder so elementare Ausgaben für Schulmaterial, Nachhilfeunterricht oder die Beiträge für Sportvereine und Musikunterricht bezahlen?“, so Gerd Häuser mit Blick auf die erst für 2011 erwarteten Auswertungsergebnisse der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Daran ändert seiner Meinung nach auch das Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro wenig. „Bund, Länder und Wohlfahrtsverbände gehören an einen Tisch, um endlich nachhaltige Strategien gegen die Kinder- und Familienarmut zu beschließen“, forderte Gerd Häuser.


„Dass die Kinder- und Jugendregelsätze vorne und hinten nicht reichen, das sieht man u.a. bei den Tafeln“, so Gerd Häuser. „Die Hilfesuchenden werden immer jünger. Die Tafeln ver-suchen sich darauf einzustellen, indem sie mit Hilfe von Spendengeldern und Kooperations-partnern, z.B. aus der Wohlfahrt, verstärkt Ernährungs- und andere Hilfsprojekte für Kinder- und Jugendliche initiieren. „Das wäre nicht nötig, wenn sich die staatlichen Hilfen am realen Bedarf der Kinder bemessen würden bzw. der Staat von vornherein für ein kostenloses Mittagessen an den Schulen sorgen würde“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende die aktuelle Lage. Dass die Herleitung des Regelsatzes für Kinder im Alter von 7-14 Jahren verfassungswidrig ist, hat das Bundessozialgericht bereits im Januar festgestellt.


Zum 1. Juli werden die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger in Folge der gesetzlichen Renten-erhöhung um wenige Euro angehoben. Statt 351 Euro erhalten Alleinstehende und Allein-erziehende dann 359 Euro monatliche Unterstützung zusätzlich zu Miete und Heizkosten. Für Kinder bis 14 Jahren wurden die bisher pauschalen Regelsätze von 211 Euro neu bestimmt. Je nach Alter bekommen die Kinder nun 215 Euro (bis sechs Jahre), 251 Euro (7-14 Jahre) bzw. 287 Euro (statt zuvor 281 Euro für 15- bis 25-Jährige).

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